Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. August 2015: Reform der EU – BVerfG stärkt Pres­se­f­rei­heit – Ver­samm­lungs­verbot in Hei­denau

31.08.2015

Der französische Wirtschaftsminister möchte die EU grundlegend ändern. Außerdem in der Presseschau: BVerfG stärkt Pressefreiheit, "Hin und Her" um Versammlungsverbot in Heidenau und Al Jazeera-Reporter zu Haftstrafen verurteilt.

Thema des Tages

Reform der EU: Der französische Wirtschaftsminister Emmanuel Macron befürchtet, die Europäische Union werde scheitern. Im Interview mit der Montags-SZ (Leo Klimm/Christian Wernicke) erklärt er seine Vorstellung von einer notwendigen Reform. Er schlägt vor, eine "Wirtschaftsregierung" mit weitreichenden Kompetenzen zu etablieren, deren Leitung ein neuer EU-Kommissar übernehmen solle. Diese solle dann Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik der EU-Länder koordinieren. Zudem vertritt Macron die Ansicht, es sei notwendig die EU zu einer Transferunion auszubauen. Er setzt sich dafür ein, dass eine entsprechende Reform des EU-Vertrags zeitnah auf den Weg gebracht wird.

Rechtspolitik

Kommentare zur Flüchtlingsdebatte: "Asyl ist nicht für alle da" – unter diesem Titel erklärt der Spezialist für Ausländer- und Asylrecht Kay Hailbronner in der Montags-Welt ausführlich die Schwachstellen des deutschen und europäischen Asylrechts. Dabei bezieht er sich auf dessen Grundlagen aus Grundgesetz und Genfer Flüchtlingskonvention.

Heribert Prantl (Samstags-SZ) moniert, "im Mittelmeer und in Lastwagen" zeige sich, wie untauglich sich die Flüchtlingspolitik, die sich aus den Ausschreitungen in Rostock 1992 ergeben hat, erweise. Er beschreibt, wie eine notwendige "Allianz für Flüchtlinge" aussehen müsste.

Donata Riedel (Handelsblatt) kritisiert, das Argument der EU-Regierungen, Europa könne nicht alle Migranten aufnehmen, diene vor allem als "Ausrede". Sie bringt Vorschläge, wie die EU-Staaten gemeinsam und geordnet mit der Vielzahl ankommender Flüchtlinge umgehen können. Beispielsweise sei eine "ehrliche Analyse" notwendig, um festzustellen, welches Land wie viele Flüchtlinge aufnehmen kann.

Prostitutionsschutzgesetz: Nordrhein-Westfalen plant, im Bundesrat eine Zustimmungspflicht der Bundesländer für das Prostitutionsschutzgesetz zu erreichen und sich dann zusammen mit den Ländern gegen den Entwurf zu stellen. Die Samstags-FAZ (Reiner Burger) kennt die Kritik der nordrhein-westfälischen Emanzipationsministerin Barbara Steffens (Grüne) an dem Entwurf – "eine Regulierungswut ohne Augenmaß".

Helene Bubrowksi (FAZ) erklärt in einem separaten Kommentar, weshalb sie die Regulierung der Prostitution für überfällig erachtet. Sie betont, der Staat müsse seiner Schutzpflicht gegenüber Prostituierten nachkommen und erläutert, welche Maßnahmen den Schutz gewährleisteten.

Streikeinsatzverbot für Zeitarbeitnehmer: Der Geschäftsführer im Handelsverband Deutschland Heribert Jöris erläutert für das Handelsblatt, weshalb das geplante Verbot für Unternehmer, Zeitarbeitnehmer in Streiks einzusetzen, verfassungswidrig sei. Eine solche Regelung beschränke sowohl die Grundrechte der Zeitarbeitnehmer, als auch die der Zeitarbeitsunternehmen und nehme den bestreikten Unternehmen die Abwehrmittel gegen Streiks.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. August 2015: Reform der EU – BVerfG stärkt Pressefreiheit – Versammlungsverbot in Heidenau . In: Legal Tribune Online, 31.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16750/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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